Angepasster Schulbetrieb ab dem 22.02.2021

Angepasster Schulbetrieb ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, werden ab dem 22.02.2021 unsere Abschlussklassen neben dem Distanzlernern auch wieder im Wechsel am Präsenzunterricht teilnehmen. Wie sich der Stundenplan genau gestalten wird, erfahren Sie im Laufe der nächsten Woche durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.

 

Die Notbetreuung wird wie gehabt weitergeführt.

Hier sind die wichtigsten Informationen aus der Schulmail vom 11.02.2021:

 

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

Ø Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.

Ø Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I

Ø Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.

Ø Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Ø Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.

Ø Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.

Ø Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.

Die gesamten Informationen finden Sie hier.

Wir werden Sie natürlich informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Alles Gute,

viele Grüße

Lavinia Brand

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