Wiederbeginn des Unterrichts ab dem 11.05.2020

Wiederbeginn des Unterrichts ab dem 11.05.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie / ihr bestimmt auch schon über die Medien erfahren haben / habt, starten wir ab Montag, 11.05.2020 schrittweise mit dem Unterricht. Natürlich kann es nicht wieder so laufen, wie vor der Schulschließung.

Wir haben uns ein Konzept überlegt, an dem alle Schülerinnen und Schüler der Schule einmal in der Woche am Unterricht in der Schule teilnehmen können.

Wir haben dabei sehr darauf geachtet, dass genügend Abstand in den Klassenräumen gewährleistet ist und haben auch für die verschiedenen Gruppen einen Plan mit unterschiedlichen Unterrichtszeiten und Eingängen in die Klasse und in die Pause entwickelt.

Den genauen Plan, wann jede Schülerin, jeder Schüler zur Schule kommt, erfahren Sie / erfahrt ihr von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

es gibt keine Maskenpflicht, aber wir bitten euch, eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Auch das wird in jeder Gruppe besprochen genauso wie unsere Hygieneregeln.

Auch wenn ihr euch freut, eure Klassenkameradinnen und Klassenkameraden wiederzusehen, bitte ich Euch:

HALTET ABSTAND – WASCHT EUCH DIE HÄNDE – BEACHTET UNSERE REGELN.

Wir freuen uns auf Euch,

bis Montag, viele Grüße

Lavinia Brand

(stellv. Schulleiterin)

 

Hier ein Auszug aus der aktuellen Schulmail vom 06.05.2020…die ganze Schulmail gibt es hier.

 

II. Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
[…]
Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. […]

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. Dass dafür an den Schulen unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, ist uns allen bewusst. Ähnliches gilt für die Raumsituation. […]

Auch unter Berücksichtigung der oben genannten Verbändegespräche gelten für eine Ausweitung des Unterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien folgende Vorgaben: […]

Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.

Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet.

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).
Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.

Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.
Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.

Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. […]

Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

III. Unterricht an Förderschulen
[…]
Ab Montag, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet: Bildung konstanter Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem rollierenden System zu unterrichten. […]

IV. Corona-Betreuungsverordnung
Eine Grundlage der Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist. […]

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