Nichteinberufung der Jahreshauptversammlung 2020

Nichteinberufung der Jahreshauptversammlung 2020

Liebe Mitglieder,

die Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen nun auch unsere sonst Ende des Kalenderjahres stattfindende Jahreshauptversammlung. Unsere Vereinssatzung sieht vor, dass „der Vorstand jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen hat“ (Satzung von 1993, Absatz 5.).

 

Der Vorstand hat sich entschieden, aufgrund der aktuellen Risikolage und Rechtslage sowie vor dem Hintergrund der Fürsorge- und Schutzpflichten des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern die Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen.

 

Wir hoffen auf baldiges Wiedersehen und wünschen Ihnen alles Gute.

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. T. Sosnowski     1. Vorsitzende

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